AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen im Umgang mit künstlicher Intelligenz im Unternehmenskontext (nachfolgend „AGB KI-Schulung“) regeln das Vertragsverhältnis der Gaius Institut gGmbH (nachfolgend: „Institut“) zu ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“).
1.2 Das Institut bietet verschiedene Schulungen an, die ein Problembewusstsein für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (nachfolgend: „KI“) schaffen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Vermeidung dieser geben sollen. Die verschiedenen Schulungen richten sich an Mitarbeitenden, die Geschäftsführung sowie zu zertifizierende KI-Beauftragte und sind aufgrund der divergierenden Zielrichtung unterschiedlich ausgestaltet. Näheres regelt Ziffer 3.1.
1.3 Der Kunde möchte Schulungen des Instituts nach Ziffer 1.2 in Anspruch nehmen. Die AGB KI-Schulung gelten daher für die Buchung und Durchführung von Schulungen nach Ziffer 1.2.
1.4 Die AGB KI-Schulung gelten gegenüber Firmen, Kaufleuten, gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen). Sie gelten gegenüber diesen Personen auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse.
1.5 Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Institut diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.6 Werden mit dem Kunden im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Vertragsbedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Schulungen erfolgt auf Grundlage eines Vertrages zwischen dem Institut und dem Kunden (nachfolgend „Vertrag“). Wesentliche Bestandteile sind dabei das Angebot und diese AGB sowie sonstige benannte Anlagen zum Vertrag.
2.2 Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
a) Die von dem Institut auf der Homepage https://gaiusinstitut.de/ (nachfolgend: „Homepage“) unter den Reitern „Veranstaltungen, „KI-Kompetenz-Schulung““ aufgelisteten Schulungen mit den dazu benannten Inhalten und Leistungen stellen selbst noch kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde unterbreitet dem Institut durch Betätigung des „Verbindlich Anmelden“- Buttons auf der Homepage ein rechtsverbindliches Angebot, das das Institut binnen von 14 Tagen durch Übersendung einer Bestätigung/ Rechnung annehmen kann. Der Kunde erhält nach der Buchung eine automatisierte E-Mail, die ihm den technisch erfolgreichen Buchungsvorgang bestätigt. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail, die selbst noch keine Annahme des Angebots darstellt.
b) Alternativ kann der Vertrag auch dadurch geschlossen werden, dass das Institut dem Kunden auf dessen Wunsch schriftlich ein individuelles, befristetes Angebot übersendet, das dieser durch Unterschrift und Rücksendung binnen der im Angebot genannten Frist annimmt. Nach Fristablauf ist das Institut berechtigt, jedoch nicht mehr verpflichtet, den Vertrag mit dem Kunden abzuschließen.
2.3 Alle Verträge und Ergänzungen zum Vertrag mit dem Institut bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Textform gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail oder per Fax) übermittelt wird.
3. Leistungen des Instituts
3.1 Das Institut bietet verschiedene Schulungen an.
a) KI-Kompetenz-Training für Mitarbeitende gem. Art. 4 KI-Verordnung (nachfolgend: „KI-VO“)
zur Schulung der Mitarbeitenden über die nötigen KI-Kenntnisse, in Hinblick auf technisches Verständnis, rechtliche und ethische Grundlagen sowie ein Bewusstsein für Risiken, Gefahren und Chancen beim Einsatz von KI mit konkreten Handlungsempfehlungen im Umgang mit KI.
b) Führungskräfte KI-Schulung
zur Befähigung der Führungskräfte, den rechtskonformen KI-Einsatz im eigenen Veranstaltungsunternehmen zu evaluieren, technisch zu verstehen und die Gefahren und Risiken mit den Chancen von KI-Modellen systematisch abzuwägen.
c) Schulung zum KI-Beauftragten
mit entsprechender Zertifizierung.
3.2 Die konkreten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Schulungsangebot und sind der Homepage zu entnehmen. Je nach Leistungsportfolio umfasst die Schulung auch die Ausgabe von Materialien.
4. Vergütung
4.1 Die konkrete Vergütung ist individualvertraglich geregelt.
4.2 Die Zahlungen sind nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung bei dem Kunden fristgemäß binnen 14 Tagen auf das Konto das folgende Konto
Kreditinstitut: Deutsche Bank
Kontoinhaberin: Prof. Dr. M. Risch-Kerst
IBAN: DE10 8207 0024 0390 5817 00
und frei von Bankgebühren zu leisten.
Das Institut gewährt keinerlei Skonto, es sei denn es wird anderweitig geregelt oder seitens des Instituts angeboten.
4.3 Das Institut kann den Beginn sowie die Weiterführung seiner vertraglich vereinbarten Leistung vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung abhängig machen.
4.4 Zahlungen gelten als fristgerecht eingegangen, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist auf dem unter 4.2 genannten Konto gutgeschrieben ist.
4.5 Werden Anzahlungen oder der Gesamt- bzw. Restbetrag vom Kunden nicht fristgerecht gezahlt,
a) steht dem Institut auch ohne weitere Mahnungen ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu,
b) kann das Institut auch ohne Mahnung die Leistung verweigern und nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, sofern die Leistung noch nicht erbracht wurde.
4.6 Alle in dem Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Datenschutz und Datensicherheit
5.1 Es werden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von dem Institut ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag oder diesen Schulungs-AGB ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet.
5.2 Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht in Hinblick auf die Weitergabe an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertragsabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) und Digitale-Dienste-Gesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das zur Vertragsabwicklung erforderliche notwendige Minimum.
5.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Institut erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen. Die Datenhinweiserklärung finden Sie hier.
5.4 Das Institut setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des Art. 32 der DS-GVO ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen des Instituts sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
6. Vertraulichkeit
6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen Angelegenheiten der jeweiligen Vertragspartei, von der die Vertragsparteien im Rahmen des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen, sowohl während der Dauer der Vereinbarung als auch danach, Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst nicht solche Kenntnisse, die allgemein zugänglich sind.
7. Rücktritt durch den Kunden und Stornos
7.1 Tritt der Kunde aus anderen als dem in Ziffer 8.1 genannten Gründen von dem Vertrag zurück, steht dem Institut ein pauschaler Entschädigungsanspruch zu.
7.2 Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der nachweisliche Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Institut.
7.3 Das Institut hat den Entschädigungsanspruch nach Ziffer 7.1 zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Leistungen berücksichtigt. Eine Ausfallentschädigung ist dabei gemessen am Rücktrittszeitpunkt in folgender Höhe aller vereinbarten Entgelte fällig:
- Bis 3 Monate vor der Schulung: 30%
- Bis einen Monat vor der Schulung: 50%
- Ab einen Monat vor der Schulung: 90%
7.4 Das Institut behält sich vor, anstelle der Stornopauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit das Institut nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen (z.B. durch auf Kundenwunsch basierendem höheren als dem gewöhnlichen Vorbereitungsaufwand) als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das Institut verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Institut durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die in Ziffer 7.3 genannte Pauschale entstanden ist.
8. Rücktritt durch das Institut
8.1 Das Institut ist berechtigt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet worden sind.
8.2 Macht das Institut von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, behält es den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte, falls der Kunde die Gründe zu vertreten hat. Das Institut muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
8.3 Die Fristsetzung nach 8.1 ist entbehrlich, wenn auch innerhalb einer Frist keine Beseitigung der Vertragsverletzung bewirkt werden kann.
9. Schulungsausfall/ -abbruch/ Verlegung
9.1 Ausfall wegen höherer Gewalt
Wenn die Schulung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen selbst. Bei höherer Gewalt handelt es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.
Diese Klausel entfaltet ihre Wirkung nicht im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Eine Klausel zu höherer Gewalt kann ihre Wirkung nur für Ereignisse entfalten, die für die Vertragspartner bei Vertragsschluss unvorhersehbar und nicht erkennbar waren.
9.2 (Teil-)Abbruch einer in Präsenz stattfindenden Schulung
Im Falle des (Teil-)Abbruchs einer analogen Schulung, die das Institut zu vertreten hat, bemühen sich der Kunde und das Institut um Findung eines neuen Termins unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Sollte die Terminsfindung scheitern aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Schulungskosten, wenn die Schulung in der ersten Hälfte (gemessen an der Gesamtschulungsdauer) abgebrochen wurde.
9.3 Zeitliche/ räumliche Verlegung
Das Institut behält sich das Recht vor, die Schulung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, sowie das Schulungsformat von analog zu hybrid oder virtuell im Interesse der Durchführbarkeit der Schulung zu ändern.
a) Das Institut ist zu einer zeitlichen und/oder räumlichen Verlegung berechtigt, wenn behördliche Vorgaben eine Durchführung der Schulung zum eigentlich geplanten Zeitpunkt/ am eigentlich geplanten Ort unmöglich machen oder ein anderweitiger wichtiger Grund vorliegt, den das Institut nicht zu vertreten hat (bspw. erhebliche Unwetterschäden oder Baumaßnahmen an dem Schulungsort, Ausfall aller verfügbaren Referierenden).
b) Zeitliche Verlegung bedeutet, dass die Schulung mit demselben Leistungsinhalt und -umfang zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt stattfindet.
c) Räumliche Verlegung bedeutet das Ausweichen von dem ursprünglich geplanten Schulungsort auf einen anderen, vergleichbaren Ort. Vergleichbar meint räumliche Nähe zum ursprünglichen Schulungsort sowie von der Ausstattung und den generellen örtlichen Gegebenheiten ähnlich.
9.4 Folgen zeitlicher/ räumlicher Verlegung
Bei zeitlicher/ räumlicher Verlegung hat der Kunden einen Anspruch auf Erstattung der Schulungskosten nur, wenn der neue Schulungsort oder der neue Termin dem Kunden und seinen Schulungsterminen unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.
Eine zeitliche/ räumliche Verlegung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt von dem Vertrag, sofern das Institut die zeitliche/ räumliche Verlegung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn die räumliche Verlegung aus Gründen der allgemeinen Sicherheit für Leib und Leben und/oder einer behördlichen Verfügung und/oder aus Gründen des Infektionsschutzes erfolgen muss.
9.5 (Teil-)Abbruch virtueller Schulungen
Bei (Teil-)Abbruch virtueller Schulungen aufgrund technischer Störungen, die von dem Institut zu vertreten sind, bemühen sich der Kunde und das Institut um Findung eines neuen Termins unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zur Nachholung der aufgefallenen Schulungsteile/ der ausgefallenen Schulung.
Sollte die Terminsfindung scheitern aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Schulungskosten, wenn die Schulung in der ersten Hälfte (gemessen an der Gesamtschulungsdauer) abgebrochen wurde.
10. Haftung
10.1 Soweit sich aus dem Vertrag und/oder diesen AGB KI-Schulung nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Institut haftet insbesondere für
a) die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
10.2 Auf Schadensersatz haftet das Institut – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet das Institut nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Instituts auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens in maximaler Höhe der Schulungskosten begrenzt.
10.3 Die sich aus vorstehender Ziffer ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit durch das Institut oder seine Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Beendigung des Vertragsverhältnisses
11.1 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen zum Rücktritt kann die Zusammenarbeit auf der Basis des Vertrages von beiden Seiten ausschließlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur jederzeitigen Kündigung ohne Angabe von Gründen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn eine der Vertragsparteien eine grobe Verletzung der Vereinbarungen begeht.
11.3 Die Kündigung bedarf der Textform.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages/ der AGB sowie etwaiger Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
12.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB KI-Schulung unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.
Stand: April 2025